Check-in Gepäckstück verloren oder beschädigt

Check-in Gepäck verloren oder beschädigt? Das kannst du tun!

Gastartikel von Lennart (kofferfuchs.de)

Der Horror einer/s jeder/n Reisenden: Du kommst am Bestimmungsort an und wartest gemütlich auf dein Check-in Gepäck. Was aber, wenn dein Check-in Gepäck, also dein Backpack oder Trolley, verloren gegangen ist oder beschädigt ankommt? Wie du am besten vorgehst und welche Möglichkeiten du hast, liest du ausführlich im Artikel.

Gemütlich und ohne Hektik startest du in deinen wohlverdienten Urlaub oder brichst auf deine Weltreise auf. Der Flug war super, das Wetter vor Ort ist genau richtig und du machst dich auf, um dein Check-in Gepäck abzuholen und endlich loszustarten.

Doch du wartest vergeblich auf deinen Backpack und der zusätzlichen Koffer, den du mit eingecheckt hast, ist beschädigt.

Lennart von kofferfuchs.de, weiß, was im Zweifelsfall zu tun ist und verrät dir, wie du am besten vorgehen musst und was dir im Schadensfall zusteht.

Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Artikel kein Ersatz für eine verbindliche, anwaltliche Rechtsberatung ist, sondern nur einen Leitfaden mit Tipps und Hinweisen darstellt. Im Zweifelsfall ist immer ein Anwalt, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat, der richtige Ansprechpartner!

Flughafen: Gepäckband. Die Reihen fangen an sich langsam zu lichten und du stehst noch immer da und wartest hoffnungsvoll auf dein Gepäckstück. Das Glück lässt dich heute im Stich und dein Check-in Gepäck scheint in der Weltgeschichte verschollen gegangen zu sein.

So oder so ähnlich erging es im Jahr 2015 rund 23 Millionen Passagieren, die ihr Gepäck zumindest zwischenzeitlich verloren haben. 23 Millionen verlorene Gepäckstücke klingt zunächst nach einer ganzen Menge. Im Vergleich der letzten Jahre ist der Gepäckverlust pro Kopf auf Druck der Fluggesellschaften und Verbraucherschutzorganisationen jedoch deutlich zurückgegangen. Demnach gehen nach dem SITA Report 2015 „nur“ 0,65 % der eingecheckten Gepäckstücke verloren.

Und trotzdem wird abhandengekommenes Gepäck gerade für Vielreisende auf unkonventionellen Flugrouten mit kurzen Umsteige- und Verladezeiten dennoch regelmäßig zu einem Thema, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Denn wer im Fall der Fälle falsch handelt, erschwert sich schnell die eigenen Ansprüche gegen die Verantwortlichen – Gleiches gilt übrigens auch dann, wenn das Gepäck beschädigt vom Band plumpst.

Damit dir das nicht passiert, versuche ich in den folgenden Abschnitten Licht ins Dunkel zu bringen und dir genau zu erklären, was zu tun ist, wenn dein Check-in Gepäck verloren gegangen ist, beschädigt wurde oder verspätet ist.

Variante 1: Check-in Gepäck verspätet

Die meisten Gepäckstücke, die auf Flugreisen abhandenkommen, sind nicht endgültig verloren, sondern werden früher oder später gefunden und können dir zugestellt werden.

Um diesen Prozess anzustoßen, solltest du bei einem vermissten Gepäckstück unmittelbar die Lost-and-Found-Stelle am Flughafen aufsuchen und einen Fall wegen vermisstem Gepäck eröffnen. Dir wird ein entsprechender Beleg ausgestellt, während der Fall an die Fluglinie weitergeleitet wird.

Das Verlustprotokoll sowie das Flugticket inklusive der Registrierungsnummer des Gepäckstücks solltest du unbedingt für mögliche Rückfragen aufbewahren.

In anderen Fällen gibt es keinen zentralen Lost-and-Found-Schalter, sondern jede Fluggesellschaft verwaltet abhandengekommenes Gepäck eigenständig. Wenn das zutrifft, solltest du dich direkt an die zuständige Fluggesellschaft wenden, mit der du geflogen bist.

Im Anschluss daran beginnt die Fluggesellschaft nachzuforschen, wo sich dein Gepäckstück zurzeit befindet. Mithilfe der Registrierungsnummer des Gepäcks kann die Airline es in rund 95% aller Fälle aufspüren und dir zukommen lassen.

Deine Ansprüche im Falle eines verspäteten Check-in Gepäcks

Die Rechtsgrundlage bei den meisten Gepäckverspätungen stellt das Montrealer Übereinkommen dar, das 1999 verabschiedet wurde und die juristischen Aspekte der Luftbeförderung zwischen Mitgliedsstaaten regelt. Das Montrealer Übereinkommen bezieht sich jedoch nur auf internationale Flüge, deren Abgangs- und Bestimmungsort in unterschiedlichen Vertragsstaaten liegt. Gepäckverspätungen auf Inlandsflügen beziehen ihre Rechtsgrundlage aus dem BGB oder anderen nationalen Regelungen.

Bei Verspätungen des Gepäcks, aber auch des Reisenden, greift Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens (MÜ), das die Schadensersatzpflicht des Luftfrachtführers bzw. der Fluggesellschaft begründet.

Nach Artikel 22 des MÜ liegt die Haftungshöchstgrenze pro Reisendem (nicht pro Gepäckstück!) bei maximal 1.131 Sonderziehungsrechten (SZR). Dabei handelt es sich um eine fiktive Währung des IWFs, die tagesaktuelle Wechselkurse zum Euro und anderen Leitwährungen besitzt. Am 18.08.2017 betrug der Wert eines SZR exakt 1,20020, somit haftet der Luftfrachtführer zurzeit (Stand August 2017) mit maximal 1.357,42 € pro Reisendem bei Gepäckverspätung.

Gepäckverspätungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach dem Flugdatum gemeldet werden. Falls du es am Flughafen eilig hast und die Zeit nicht reicht eine lästige Verlustmeldung auszufüllen, kannst du die Verspätung demnach auch später noch melden, wobei es sicherlich in deinem Interesse liegt, den Koffer so schnell wie möglich zurückzuerhalten.

Das Ergebnis eines verspäteten Check-in Gepäcks

Sofern dein Gepäckstück nur eine Extrarunde gedreht und sich dabei verirrt hat, es aber nicht abschließend verloren gegangen ist, wird sicherlich nicht der Haftungshöchstbetrag ausgezahlt, sondern nur dein entstandener Schaden ersetzt. Dazu solltest du eine angemessene Lösung mit deiner Fluggesellschaft finden oder einen Fachanwalt für Reiserecht konsultieren.

Übrigens:

Das Amtsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 29 C 2518/12) hat im Jahr 2012 entschieden, dass der Reisende im Fall einer Gepäckverspätung auf dem Hinflug das Recht hat, die Erstattung des Geldes für eine Grundausstattung aus Kleidung und Hygieneprodukten bei der Fluggesellschaft einzufordern. Dabei solltest du dich jedoch auf tatsächlich notwendige Dinge wie Unterwäsche, eine Lage Oberbekleidung sowie Schuhe und Hygieneartikel beschränken. Die Strandtasche und die Abendschuhe der Kläger galt nicht als notwendig und wurde demnach nicht erstattet.

Variante 2: Check-in Gepäck verloren gegangen

Natürlich kann es vorkommen, dass jedes als vermeintlich verloren geglaubtes Gepäckstück nach mehreren Tagen auch wieder auftaucht und nur verspätet war.

Wenn dein Gepäckstück aber nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft als verloren gilt, wird dein Schadensersatzanspruch in der Regel wesentlich höher ausfallen. Der entstandene Schaden bezieht sich dann nicht nur auf die Opportunitätskosten der vorübergehenden Abwesenheit, sondern auf den Verlust des Gepäckstücks samt Inhalt.

Daraus ergeben sich die gleichen Vorgehensweisen (Zuständigkeiten sowie Fristeinhaltung) wie oben bei „Gepäckstück verspätet“ bereits beschrieben. Allerdings mit dem Unterschied, dass letztlich ein höherer Schadensersatzanspruch wegen Verlust des Koffers geltend gemacht werden kann.

Tipp: Es empfiehlt sich, besonders teure Gegenstände wie Laptop oder Kamera nicht im Aufgabegepäck zu transportieren. Wertgegenstände solltest du immer im Handgepäck transportieren, da diese dort deutlich besser gegen Beschädigungen und Verlust geschützt sind als im Reisekoffer.

Variante 3: Check-in Gepäck beschädigt

Ein genauso bekanntes Problem ist die Beschädigung des Gepäckstücks in Folge eines ungeschickten Verladevorgangs oder einer unsanften Behandlung des Flughafenpersonals. Besonders bei eingecheckten Koffern werden relativ oft Schäden an den Rollen, der Außenschale oder den Griffen nach einer Flugreise festgestellt.

In diesem Fall solltest du zunächst die Fluggesellschaft über den Schaden informieren und an einem Informationsschalter deiner Airline einen Schadensreport ausfüllen. Die Anzeigepflicht des Schadens beträgt hierbei nicht 21, sondern gerade einmal 7 Tage nach Reisedatum.

Deine Ansprüche im Falle eines beschädigten Gepäckstücks

Die Rechtsgrundlage bildet der Artikel 17 des MÜ, wonach dem Passagier der entstandene Schaden durch den Luftfrachtführer ersetzt werden muss.

Der entstandene Schaden bezieht sich einerseits auf die Schäden am Koffer, andererseits auch auf die Folgeschäden, die in dem beschädigten Gepäckstück begründet liegen.

Als Beispiel lässt sich ein entgangener Gewinn anführen, der nicht wahrgenommen werden konnte, weil dafür relevante Unterlagen beschädigt wurden. Solche Folgeschäden müssen ausreichend nachgewiesen werden, um bei der Kalkulation des Schadensersatzes berücksichtigt werden zu können.

Das Ergebnis eines beschädigten Gepäckstücks

Letzten Endes ist die Höhe des Schadensersatzes eine Frage, wie hoch der Schaden war, den du erlitten hast und wie gut du dies nachweisen kannst.

Der Schaden am Gepäckstück selbst bezieht sich dabei immer auf den Zeitwert des Gegenstands, nicht auf seinen Anschaffungspreis. Hochwertige Markenkoffer werden in der Regel über 10 Jahre kalkulatorisch abgeschrieben. Das bedeutet, dass pro Jahr eine Wertminderung des Koffers von 10% angenommen wird. Im Falle eines Schadens nach 3 Jahren nach Erwerb des Koffers würde diese Vorgehensweise einen Zeitwert von 70% des Anschaffungspreises berechnen.

Einige Fluggesellschaften versuchen bei der Kalkulation des Zeitwerts ein wenig zu tricksen. So wird des Öfteren eine kalkulatorische Abschreibung über 5 Jahre angenommen, sodass der Zeitwert im Schadensfall nach 3 Jahren nur noch 40 % entsprechen würde.

Da das eine recht knifflige Angelegenheit ist, wenn die Fluggesellschaft nur einen Bruchteil des tatsächlichen Zeitwerts des Gepäckstücks ersetzen möchte, sollte zumindest ein Beleg des Herstellers über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Koffers eingeholt und eingereicht werden. Falls ein solcher Beleg der Airline nicht ausreicht, kommst du gegebenenfalls nicht an einem Gutachten eines sachverständigen Experten vorbei.

Fazit

Egal ob dein Koffer verspätet ist, beschädigt wurde oder ganz verloren gegangen ist – wichtig ist, dass du in jedem Fall die Airline darüber informierst und eine so genannte Verlustmeldung bzw. einen Schadensreport ausfüllst.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die Suche nach deinem Gepäck aufgenommen wird und du eine entsprechende Entschädigung erhältst.


Lennart von kofferfuchs.de

Lennart betreibt das Testportal Kofferfuchs.de, auf dem er hilfreiche Tipps zur Wahl des passenden Gepäckstücks teilt. Wenn er Mal gerade nicht Koffer testet, reist er gerne innerhalb Europas und lernt neue Kulturen kennen.


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